AGB
Allgemeine Mietbedingungen / AGB
Eventvermietung Schork - Inhaber: Raphael Schork - Heerstraße 40 - 27478 Cuxhaven | E-Mail: [email protected] | Telefon: 0176 20346179
| USt-IdNr.: DE455317618
Für die Vermietung von Pavillons, Lichttechnik, Nebelmaschinen, Lautsprechern und Subwoofern
1. Vermieter und Geltungsbereich
Vermieter ist Eventvermietung Schork, Inhaber Raphael Schork, Heerstraße 40, 27478 Cuxhaven. Diese Mietbedingungen gelten für
alle Mietverträge über die in der Miet- und Artikelliste aufgeführten Mietgegenstände. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen
diesen Bedingungen vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
2. Mietgegenstände
Vermietet werden insbesondere: 24MX Faltpavillons 3 × 3 m inklusive Seitenwänden, Akku-LED-PAR-Strahler, Akku-Nebelmaschine
400 W, BeamZ S3500 3500 W DMX-Nebelmaschine, Teufel ROCKSTER und Teufel ROCKSTER AIR der 1. Generation, Soundboks 4 sowie
Pronomic C-118SA Aktiv-Subwoofer. Die konkrete Auswahl, Menge, Mietdauer, Zubehör und der Mietpreis werden im Mietvertrag
festgehalten.
3. Preise und Mietdauer
Der konkrete Mietpreis, die vereinbarte Mietdauer, der Umfang der Miete sowie eine gegebenenfalls zu leistende
Kaution werden im jeweiligen Mietvertrag bzw. in der Rechnung festgelegt. Es gelten die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Preisänderungen und saisonale Angebote sind möglich und werden vor
Vertragsschluss eindeutig mitgeteilt. Weitere Leistungen werden nur berechnet, wenn sie ausdrücklich vereinbart
wurden. Sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer
gesondert ausgewiesen.
4. Kaution
Für Pavillons, einzelne LED-PAR-Strahler, Nebelmaschinen und ROCKSTER AIR wird keine Kaution erhoben. Für das 4er-LED-PAR-Set
beträgt die Kaution 50,00 € / Set. Für den ROCKSTER 1. Gen. beträgt sie 100,00 €. Für die Soundboks 4 beträgt sie 100,00 €. Für den
Pronomic C-118SA wird die konkrete Kaution im jeweiligen Mietvertrag festgelegt. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und keine
Haftungsobergrenze. Nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe wird sie zurückgezahlt. Berechtigte
Forderungen können verrechnet werden; ein verbleibender Rest wird ausgezahlt.
5. Abholung, Übergabe und Rückgabe
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich als Selbstabholung in 27478 Cuxhaven. Termine werden individuell vereinbart. Der Mieter prüft
bei Übergabe Zustand und Vollständigkeit. Erkennbare Vorschäden und Besonderheiten werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
Die Rückgabe hat vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe können nach den gesetzlichen
Voraussetzungen daraus entstehende Schäden bzw. eine angemessene weitere Nutzungsentschädigung verlangt werden.
6. Identitätsprüfung
Bei der Übergabe kann die Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises geprüft werden. Es werden keine Ausweisnummer,
Ausweiskopie oder ein Foto des Ausweises gespeichert, soweit dies nicht aufgrund einer gesonderten gesetzlichen Verpflichtung
erforderlich ist.
7. Nutzung und Sorgfalt
Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich, bestimmungsgemäß und entsprechend den Herstellerhinweisen zu benutzen. Eine
Weitervermietung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Der Mieter darf die Nutzung Dritten überlassen, bleibt aber für die
Einhaltung der Vertragspflichten verantwortlich.
8. Besondere Regeln für Pavillons
Der Mieter ist für fachgerechten Aufbau, Abbau und eine dem Untergrund sowie den Wetterbedingungen entsprechende Sicherung
verantwortlich. Herstellerhinweise sind einzuhalten. Bei Wind, Böen, Gewitter, Starkregen oder sonstigen ungeeigneten
Wetterbedingungen ist der Pavillon erforderlichenfalls rechtzeitig abzubauen bzw. nicht zu benutzen. Seitenwände können die
Windangriffsfläche deutlich erhöhen. Normale Gebrauchsspuren lösen keine Reinigungspauschale aus. Bei übermäßiger, entfernbarer
Verschmutzung, die über normale Gebrauchsspuren hinausgeht und mit üblichem Reinigungsaufwand vollständig entfernt werden
kann, werden 20,00 € je betroffenem Pavillon berechnet. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt möglich.
9. Besondere Regeln für elektrische Mietgeräte
Elektrische Mietgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den Herstellerangaben betrieben werden. Kabel, Stecker,
Ladegeräte, Akkus und Gehäuse sind pfleglich zu behandeln. Beschädigte, feuchte oder anderweitig unsichere Geräte dürfen nicht
betrieben werden und sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Vor der Nutzung ist eine Sichtkontrolle auf offensichtliche Schäden
vorzunehmen.
10. Nebelmaschinen
Das für die jeweilige Nebelmaschine mitgelieferte Fluid ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Die Akku-Nebelmaschine ist für mobile
Anwendungen vorgesehen. Die BeamZ S3500 darf ausschließlich an einer geeigneten 230-V-Stromversorgung betrieben werden. Die
Nebelmaschinen sind nur in geeigneten, ausreichend belüfteten Bereichen und unter Beachtung der Herstellerhinweise einzusetzen.
Rauch-/Brandmelder oder empfindliche technische Einrichtungen können durch Nebel beeinflusst werden; der Mieter hat dies vor der
Nutzung zu berücksichtigen.
11. Lautsprecher und Subwoofer
Soundboks 4, Teufel ROCKSTER, Teufel ROCKSTER AIR und Pronomic C-118SA sind entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben zu
betreiben. Der Pronomic C-118SA ist ein aktiver Subwoofer und benötigt eine geeignete 230-V-Stromversorgung. Die Geräte dürfen
nicht geöffnet, technisch verändert oder außerhalb ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung betrieben werden. Für Transport und
Aufstellung ist auf sicheren Stand und ausreichenden Schutz vor Feuchtigkeit zu achten.
12. Schäden, Verlust und Zerstörung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen. Bei
reparierbaren Schäden können die erforderlichen Reparaturkosten verlangt werden. Bei einem vom Mieter zu vertretenden
Totalschaden können die erforderlichen Kosten zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Mietgegenstands einschließlich des
betroffenen Zubehörs verlangt werden; ein Abzug wegen eines Zeitwerts erfolgt nur, soweit dies gesetzlich oder vertraglich geboten
ist.
13. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Für Schäden des Mieters haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit gilt die
Haftungsbeschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang und soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 02.10.2026.